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Verkauf von “unverkäuflichen Mustern” = Markenverletzung?

am 30.10.2007 von http://www.ra-maas.de

Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber, der zugleich Hersteller des Markenprodukts ist, das Recht, den Vertrieb seiner Markenware zu gestalten. Er allein darf bestimmen, wo (= in welchem Land) die Ware auf den Markt kommen soll. Dieses Bestimmungsrecht verliert der Hersteller erst dann, wenn die Markenware durch ihn selbst oder mit seinem Willen in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht worden ist.
Es gibt allerdings Konstellationen, bei denen nicht ganz eindeutig ist, ob die Ware bereits auf dem Markt eingeführt ist oder nicht. Ein kürzlich dem Bundesgerichthof vorgelegter Fall beschäftigte sich mit der Frage, ob vom Markeninhaber dem Handel zur Verfügung gestellte Parfümtester in den Markt eingeführt worden sind, so daß die Tester verkauft werden dürfen.

Ist der Verkauf eines „unverkäuflichen Musters“ eine Markenverletzung?



Ein renommierter Parfümhersteller hatte gegen eBay geklagt, weil dort die von ihm für den Handel bereitgestellten und als „Tester“ gekennzeichneten Parfümflakons zum Verkauf angeboten wurden. Die Parfümtester wurden vom Hersteller im Wege eines selektiven Vertriebssystems gezielt nur an Händler abgegeben, die sich einem Vertragswerk unterworfen hatten. Der Vertrag sah unter anderem vor, dass dem Handel zur Verfügung gestelltes Werbematerial im Eigentum des Herstellers bleibt, soweit es nicht dazu bestimmt ist, an Verbraucher weitergegeben zu werden, und dass es auf Anforderung des Herstellers an diesen zurückzugeben ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte indes, dass die Parfümtester zum vollständigen Verbrauch ihres Inhalts durch die Endverbraucher bestimmt und dem Handel zu diesem Zweck überlassen worden seien. Der Hersteller könne keine Eigentumsrechte mehr an den Testern geltend machen. …

Parfümtester bei eBay: markenrechtlich zulässig!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Parfümhersteller überlassen ihren Vertriebspartnern (Depositäre) als Verkaufsunterstützung sog. Tester. Dabei handelt es sich um Originalwaren, die über eine gegenüber den zum Verkauf bestimmten Produkten einfachere Auss…

Der Verkauf von Testware ist zulässig

Die herrschende Meinung / Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der A…

Parfümwerbung: Icy Cold ist nicht Cool Water

blog ::: medienrecht-informationen / Viel Geld investiert die etablierte Parfümindustrie, ehe sie mit Produkten wie “Cool Water”, “Sun” oder “JOOP” für guten Duft sorgen kann. Um so ärgerlicher ist es, wenn mitunter schon nach kurzer Ze…

Parfümwerbung: Icy Cold ist nicht Cool Water

JuracityBlog / Viel Geld investiert die etablierte Parfümindustrie, ehe sie mit Produkten wie “Cool Water”, “Sun” oder “JOOP” für guten Duft sorgen kann. Um so ärgerlicher ist es, wenn mitunter schon nach kurzer Ze…

Parfümgeruch urheberrechtlich geschützt

ElbeBlawg / Der Geruch eines Parfüms steht nach einem Urteil des obersten Gerichts der Niederlande unter einem urheberrechtlichen Schutz. Ähnlich wie Markennamen oder Verpackungsformen dürfe der Geruch nicht ungenehmigt imitiert werden, entschied…

BGH: Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht

Telemedicus / In einem Urteil vom 15. Februar 2007 entschied der BGH, dass eine markenrechtliche Erschöpfung eintritt, wenn der Markeninhaber die Markenware (hier Parfumtester) einem Dritten zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte überlässt. D…

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Der Autor und sein Blog

RA Stefan Maas, RAin Petra Bosbach, RAin Nina Haberkamm

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