Verkauf von Parfümtestern im Internet verboten
am 18.07.2007 von LBR-BlogSchnäppchen werden beim Parfümkauf im Internet vor allem bei Testern gemacht. Nicht verwendete Flaschen werden dort häufig günstig angeboten.Zu Unrecht, wie das OLG Frankfurt (Urteil vom 18. 1. 2007,6 U 134/06) nun entschied.Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tester den Händlern unter Eigentumsvorbehalt geliefert werden. Dann nämlich tritt die so genannte Erschöpfung des § 24 MarkenG nicht ein.Die Vorschrift des § 24 MarkenG hat den Zweck, dem Markeninhaber zwar die (markenrechtliche) Kontrolle über den Vertriebsweg der mit der Marke gekennzeichneten Waren zu entziehen, ihm jedoch die Entscheidung darüber vorzubehalten, ob und wann er diese Ware überhaupt dem freien Vertrieb überlässt (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. [2003], § 24 Rdnr. 7 m.w. Nachw.). Im Hinblick auf diesen Normzweck kann in Fällen der vorliegenden Art ein „In-den-Verkehrbringen“ durch die Auslieferung an den Depositär nur dann bejaht werden, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht willentlich …
BGH: Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
Telemedicus / In einem Urteil vom 15. Februar 2007 entschied der BGH, dass eine markenrechtliche Erschöpfung eintritt, wenn der Markeninhaber die Markenware (hier Parfumtester) einem Dritten zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte überlässt. D…
Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Vorwurf einer markenrechtlichen Abmahnungen ist nicht immer gerechtfertigt, da das Markenrecht hinsichtlich der vertriebenen Waren möglicherweise erschöpft ist. Der Erschöpfungsgrundsatz ist in § 24 Abs. 1 MarkenG geregelt. Er b…
Der Verkauf von Testware ist zulässig
Die herrschende Meinung / Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der A…
BGH: Parfümtester - Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte, sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der…
Urlaubsschnäppchen, die teuer werden können
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die Idee erscheint anfangs gut: Man fahre in die USA in Urlaub, kaufe dort ein Marken-Shirt für sich selbst und noch einige andere, um diese dann später bei eBay zu verkaufen. Da die Shirts in den USA viel günstiger sind als hier, ist…
OLG München: Markenrechtliche Erschöpfung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG München (Urt. v. 01.07.2004 - Az.: 6 U 3309/03) hatte zu beurteilen, ob und wann eine Erschöpfung bei Inverkehrbringen von Markenprodukten iSd. § 24 MarkenG vorliegt.Ist nämlich eine markenrechtliche Erschöpfung iSd. § 24 MarkenG zu bej…
BGH: Verkauf von Parfümtestern keine Markenrechtsverletzung - Erschöpfung des Markenrechts
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - I ZR 63/04 MarkenG § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Parfümtester Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.02.2007 - I ZR 63/04 entschieden, dass der Verkauf von Parfümtestern zulässig und keine Markenrechtsverl…
BGH: AIDOL - In der Verwendung einer kennzeichenrechtlich geschützten Bezeichnung als Metatag im HTML-Code oder auch in Weiß-auf-Weiß-Schrift kann eine kennzeichenmäßige Benutzung liegen (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls = MIR 2006, Dok.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in Weiß-auf-Weiß-Schrift, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte d…
