Verkauf von Software-Echtheitszertifikaten (COAs) durch den Erwerber ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig

Mit einem Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern.

Die Klägerin ist Herstellerin und Inhaberin der Urheberrechte des Computerprogramms "Microsoft Windows XP Professional". Sie stattet ihre Programme mit einem sog. Echtheitszertifikat (COA - certificate of authenticity) aus, das auch den für die Programminstallation nötige Seriennummer (product key) enthält. Mit dieser Seriennummer ist der Download des Programms und seine Aktivierung möglich. Seinen Großkunden gestattet Microsoft im Rahmen von sog. Volumen-Lizenzverträgen, das Programm zu vervielfältigten und die Vervielfältigung zu verkaufen. Hat der Großkunde zu viele Lizenzen bzw. COAs erworben, veräußert er die nicht benötigten COAs an Händler zum Weiterverkauf. Auf diese Weise erwarb auch der Beklagte die streitbefangenen COAs und bot diese auf der Handelsplattform eBay seinerseits zum Kauf an.

Auf Antrag der Rechteinhaberin untersagte das Landgericht Frankfurt am Main dem eBay-Verkäufer durch einstweilige Verfügung, die Echtheitszertifikate ohne deren Einwilligung anzubieten, feilzuhalten oder sonst wie in den Verkehr zu bringen. Hiergegen legte der eBay-Verkäufer Widerspruch ein und beantragte, ihm zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Diesen Antrag lehnte das Landgericht wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Widerspruchs ab.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht nunmehr auf die Beschwerde des eBay-Verkäufers entschied. Da die COAs neben ihrer Funktion, die Authentizität einer bestimmten Software zu bescheinigen, auch Lizenzrechte verkörperten, seien sie nicht ohne Zustimmung der Verfügungsklägerin an Dritte übertragbar. Es sei grundsätzlich nur der Urheberrechtsinhaberin vorbehalten zu entscheiden, wem sie Nutzungsrechte an den von ihr entwickelten Softwareprogrammen e…

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Themen: Ebay , Software , Oberlandesgericht Frankfurt , Microsoft , Landgericht Frankfurt , Verkauf Von Software , Certificate OF Authenticity
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. Mai 2009 auf http://herrschendemeinung.de/.

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