Verkauf von Filesharing-Forderungen offenbar erfolgreich – Debcon GmbH macht Ansprüche nun geltend

Bereits Anfang Dezember hatten wir hier darüber berichtet, dass die Kanzlei Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte) Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen im Wert von 90 Millionen Euro zum Verkauf gestellt hatte. Es sollte sich, nach Berichten bzw. Schätzungen verschiedener Kollegen und Medien um insgesamt ca. 70.000 Forderungen handeln.

Offenbar hat die Debcon GmbH aus Witten diese angebotenen Forderungen (oder zumindest einen Teil davon) erworben. Denn diese macht nun zuvor von den Rechtsanwälten Urmann + Collegen geltend gemachte Forderungen für die Silwa Filmvertrieb AG geltend. Die Forderungshöhe entspricht dabei der Forderungen, die die Anwaltskanzlei zuletzt geltend gemacht hat (1.286,80 €).

Wir wissen selbstverständlich nicht, zu welchem Preis die Forderungen über den Tisch gingen. Von daher wissen wir …

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Themen: Abmahnung , Filesharing , Vertragsstrafe , Unterlassungsanspruch , Schadensersatz , Forderung , Rechtsanwaltskosten , Lte , Forderungen , Witten , Verkauf , Strafbewehrte Unterlassungserklärung , Silwa
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://www.bella-ratzka.de.

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