Verkauf im Fernabsatz mit „Apple App“: Pflichtangaben erforderlich

Die Financial Times Deutschland berichtet heute über ein von uns erstrittenes Urteil des OLG Hamm, nach welchem auch bei einem Verkauf von Waren mittels einer App für das iPhone oder den iPod Touch Händler die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllen müssen (OLG Hamm, Az. I-4 U 225/09). Ansonsten droht die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Mitbewerber.

Gleiches gilt auch für Internetangebote, die für die Darstellung auf mobilen Endgeräten wie Smartphones optimiert sind. Über die Hintergründe haben wir bereits berichtet.

Der Internethandel über Mobiltelefone nimmt rasant zu. Gerade der Verkauf über Apps zum Beispiel für das iPhone scheint damit immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Händler dürfen dabei nicht vergessen, dass sie auch bei dieser Vertriebsform die Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten müssen. Wie auch sonst im Internethandel gilt, dass den Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen klar erkennbar zur Verfügung gestellt werden.

Wer seine Produkte über eine Plattform wie zum B…

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Themen: Iphone , Ebay , Uwg , Amazon , Financial Times , Apple , Internetauftritt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 19. Oktober 2010 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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