Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen soll auf 30 Jahre steigen

Berlin (Reuters) - Als Konsequenz aus den zahlreichen Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche und anderen Organisationen will das Bundesjustizministerium die zivilrechtliche Verjährungsfrist deutlich verlängern.

"Um die Rechte der Opfer zu stärken, sollte die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung auf 30 Jahre festgesetzt werden", teilte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in Berlin mit. Damit würden alle zivilrechtlichen Ansprüche erfasst, die Opfer gegen Täter oder mitverantwortliche Dritte aufgrund sexuellen Missbrauchs geltend machen könnten.

"Die Opfer haben bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen", erklärte die FDP-Politikerin weiter. Die Opfer könnten somit zunächst ein Strafverfahren abwarten, bevor sie ihre Ansprüche einklagten. Die neue längere Verjährungsfrist würde für alle Ansprüche gelten, die zum Zeitpunkt, zu dem die neue Frist eingeführt wird, noch nicht verjährt seien.

Die Verjährungsfrist für Fälle sexuellen Missbrauchs liegt im Zivilrecht bislang bei drei Jahren. Der entsprechende Gesetzentwurf für die 30-jährige Frist soll nach Angaben eines Ministeriumssprechers über die Sommerpause ausgearbeitet und im September durch das Kabinett verabschiedet werden.



Quelle: Reuters (14. Juli 2010)

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Themen: Berlin , Germany , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Kabinett , Sabine , 30 Jahre , General News , Politics International Affairs And Law , Crime Law And Justice

Erschienen 14. Juli 2010 bei http://www.reuters.com.

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