Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen soll auf 30 Jahre steigen
(Reuters) - Als Konsequenz aus den zahlreichen
Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche und anderen Organisationen will das Bundesjustizministerium die zivilrechtliche
Verjährungsfrist deutlich verlängern.
"Um die Rechte der Opfer zu stärken, sollte die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung der
sexuellen Selbstbestimmung auf festgesetzt
werden", teilte Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in Berlin mit. Damit würden alle zivilrechtlichen Ansprüche erfasst, die Opfer gegen Täter
oder mitverantwortliche Dritte aufgrund sexuellen Missbrauchs geltend machen könnten.
"Die Opfer haben bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen", erklärte die
FDP-Politikerin weiter. Die Opfer könnten somit zunächst ein Strafverfahren abwarten, bevor sie ihre Ansprüche einklagten. Die neue
längere Verjährungsfrist würde für alle Ansprüche gelten, die zum Zeitpunkt, zu dem die neue Frist eingeführt wird, noch nicht
verjährt seien.
Die Verjährungsfrist für Fälle sexuellen Missbrauchs liegt im Zivilrecht bislang bei drei Jahren. Der entsprechende Gesetzentwurf für
die 30-jährige Frist soll nach Angaben eines Ministeriumssprechers über die Sommerpause ausgearbeitet und im September durch das
Kabinett verabschiedet werden.
Quelle:
Reuters (14. Juli 2010)