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Verjährungsfalle

am 13.01.2005 von http://lawblog.mcneubert.de/

Die Mandantschaft ist mitlerweile in der 2. Instanz zur Zahlung verurteilt, weil sie sich für ein Darlehen verbürgt hatten. Nunmehr hatte sich bereits der Gerichtsvollzieher angekündigt.
“Leider” ist der Anspruch gegen die Hauptschuldnerin mit dem Jahreswechsel verjährt, was wir nun der Gläubigerin …

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Ferjährungsfriesten

der winkelschreiber / Gerade sehe ich die Logdatei der Suchfunktion von rechtliches.de durch - und stoße auf eine Suche nach …

VERJÄHRUNG

LawBlog / Mit jedem Silvesterböller gehen zum Jahreswechsel Forderungen in Millionenhöhe verloren. Sie sind verjährt. Der kommende Jahreswechsel ist besonders kritisch, weil die Übergangsfrist nach der Schuldrechtsreform endet. Mit dem 1. Januar 2005 verj…

Achtung - Verjährungsfristen

Recht und Gesetz / Vorsicht Verjährungsfalle - Verjährung zum Jahresende 2005 Vor jedem Jahreswechsel sollte der Gewerbetreibende seine Außenstände daraufhin überprüfen, ob diesen Verjährung droht. Zum 01. Januar 2002 wurde das Verjährungsrecht im Rahmen der…

AG Düsseldorf: Verjährung, Verjährungshemmung und Neubeginn der Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen

Vertretbar Weblawg / AG Düsseldorf, Urteil v. 31.03.2006 - Az: 20 C 11369/05 (rechtskräftig): Verjährung, Verjährungshemmung und Neubeginn der Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen Sachverhalt:Im September 1999 verstarb der Erblasser, der zuvor die Beklagte testame…

und am ende vieles vergebens

kleinstbuden-mechanic / wenn man zum bleistift klage einreicht um der verjährung zuvorzukommen. die gerichtskosten zum streitigen gericht aber nicht aufbringen kann. dann knallt einem ein richter die noch so gut begründete klage um die ohren und sagt: verjährt. glückli…

Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Vertretbar Weblawg / Verjährung, da fällt mir ja gar nix mehr ein murmelt der gegnerische Rechtsanwalt dem Kläger auf dem Gerichtsflur nach der mündlichen Verhandlung zu. Uns schon. Nach § 197 Abs. 1 BGB verjähren erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren, wenn nic…

5C.44/2007: Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Vormund

Blawg von David Vasella / Verantwortlichkeitsansprüche gegen den Vormund verjähren nach ZGB 454 I ein Jahr nach Zustellung der Schlussrechnung. Das heisst nach der Lehre, der sich das BGer anschliesst, dass die Ansprüche keinesfalls früher verjähren; sie verjähren aber…

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