Verjährungsbeginns für Rückgriffsansprüche im Frachtgeschäft

Die Hinausschiebung des Verjährungsbeginns für Rückgriffsansprüche gem. § 439 Abs. 2 S. 3 HGB setzt nicht voraus, dass sich auch der gegen den Rückgriffsgläubiger geltend gemachte primäre Haftungsanspruch nach den §§ 425 ff HGB richtet.

Gemäß § 439 Abs. 1 S. 1 und 2 HGB beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Frachtgut abgeliefert wurde. Ist das Frachtgut nicht abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen.

Dies gilt freilich nicht, soweit der Gläubiger die Sonderregelung für Regressansprüche gem. § 439 Abs. 2 S. 3 HGB in Anspruch nehmen kann. Danach beginnt die Verjährungsfrist für den Regressanspruch erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils gegen den Rückgriffsgläubiger aus dem Erstprozess, sonst, wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, mit dem Tag, an dem der Rückgriffsgläubiger den Anspruch befriedigt hat. Voraussetzung für den hinausgeschobenen Verjährungsbeginn ist, dass der Rückgriffsgläubiger innerhalb von drei Monaten, nachdem er Kenntnis von dem Schaden und der Person des Rücktrittschuldners erlangt hat, den Rückgriffsschuldner über diesen Schaden unterrichtet.

Als einen solchen Rückgriffsgläubiger im Sinne dieser Bestimmung sah das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in dem hier entschiedenen Fall auch die Klägerin an. Im entschiedenen Fall waren im Rahmen der außergerichtlichen Einigung vom 27.10.2009 auch die Ansprüche der Spedition H. gegen die mit dem Seetransport von Finnland nach Hamburg beauftragte finnische Firma Ha. erledigt worden. Nach dem „settlement agreement /release“ vom 27.10.2010 sollte die vereinbarte Entschädigungssumme von US-$ 358.210,00 binnen zwei Wochen überwiesen werden. Hat die Klägerin, wie von ihr behauptet, die Überweisung getätigt, begann die Verjährung Ende Oktober /Anfang November 2009, so dass bei Klagerhebung am 14.04.2010 die Verjährung noch nicht abgelaufen war. Die Beklagte bestreitet zwar die Regulierung, dennoch erübrigt sich darüber eine Beweisaufnahme. Hat die Klägerin noch nicht gezahlt, hätte die Verjährung nämlich nicht einmal zu laufen begonnen. Ohne Auszahlung der Entschädigung von USD 358.210,00 hätte zwar zunächst nur ein Anspruch auf Freihaltung bestanden, dieser hätte sich jedoch aufgrund der endgültigen und ernsthaften Leistungsverweigerung der Beklagten in einen Zahlungsanspruch umgewandelt.

Der Privilegierung des hinausgeschobenen Verjährungsbeginns gem. § 439 Abs. 2 S. 3 HGB steht nicht entgegen, dass die Firma Ha. gegenüber ihrer Auftraggeberin, der Spedition H., nicht gem. § 425 Abs. 1 HGB haftet, sondern als Verfrachterin eines Seetransports nach Seefrachtrecht, bei Anwendung deutschen Rechts gem. § 606 S. 2 HGB. Denn die Spedition H. hatte die Firma Ha. mit der Beförderung der Generatoren von Finnland nach Hamburg auf dem Seewege beauftragt. Entgegen der Ansicht der Beklagten verlangt § …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Regress , Oberlandesgericht Hamburg , Finnland , Spedition , Verjährung , Frachtführer , Verjährungsbeginn , Frachtführer-haftung
Rechtsgebiet: Handelsrecht

Erschienen 19. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fehlt es nicht an der Geschäftsgrundlage bei gleichzeitiger gerichtlicher Entsc…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 11. März 2010 — BGH Urteill vom 17.09.2009 I ZR 217/07 Testfundstelle BGB § 147 Abs. 2, §§ 315 Abs. 1, 339; ZPO § 890 Leitsätze des BGH: a) B…

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

Entschuldigung Verzögerte Rückantwort: Durch Arbeitslast bedingt verzögerte Antwort

kanzlei-hoenig.de | 15. Januar 2011 — Wir hatten die Bußgeldstelle gebeten, uns die Gründe für die Einstellung des Verfahrens mitzuteilen. Und erhielten diese versch…

Mietkaution Verjährungsfrist: Mietkaution und Verjährungsfragen

RECHTaktuell | 29. Oktober 2009 — Es geschieht des öfteren, dass nach Abschluss eines Mietvertrages der Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt und dies auch …

Verjährungsfrist 1 Jahr: Verjährung: 1 Jahr

RECHTaktuell | 7. April 2010 — In AGB’s wird häufig die Verjährung mit einer Klausel verkürzt. Bei einer solchen Formulierung muss man – wie der nachstehende …

Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters

RECHTaktuell | 1. Juli 2010 — Wir hatten bereits kurz über die Entscheidung des BGH zur Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen berichtet. Nunmehr ist de…

BGH: Hermes-Werbung unzulässig – zur Irreführung bei Paketpreisvergleichen

Dr. Graf | 30. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.11.2009 (Az. I ZR 141/07) entschieden: 1. Die Unvollständigkeit oder Einseitigk…

Vorsicht auf Vermieterseite bei der Verjährung

RECHTaktuell | 7. März 2012 — Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterung der Mietsache verjähren gem. § 548 BGB berei…

Cgzp Nachzahlung: CGZP - Nachzahlung für mehr als drei Jahre rückwirkend

Arbeitsrecht Chemnitz | 3. März 2011 — Nachdem ich bereits auf die Problematik der Ausschlussfristen bei Forderungen gegen Leiharbeitsunternehmen hingewiesen habe, stehe…