Verjährungsbeginn bei Vermieterwechsel
am 24.09.2008 von http://www.ra-sawal.de/Wordpress
Nach § 566 BGB tritt bei der Veräußerung eines Grundstücks der neue Eigentümer automatisch in die bestehenden Mietverträge ein. Die hat auch Auswirkungen auf die Verjährung der Ansprüche gegenüber dem „alten“ Vermieter. Das Gesetz bestimmt in § 548 Abs. 2 BGB eine kurze 6-Monatsfrist für Aufwendungsersatzansprüche des Mieters.
Der BGH hat entschieden, dass diese Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist und der Mieter hiervon Kenntnis erlangt hat. Nur das Wissen über die Veräußerung des Grundstücks an sich reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus. Denn anderenfalls wäre es möglich, dass Ansprüche …
Verjährungsbeginn bei Vermieterwechsel
RECHTaktuell / Nach § 566 BGB tritt bei der Veräußerung eines Grundstücks der neue Eigentümer automatisch in die bestehenden Mietverträge ein. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verjährung der Ansprüche gegenüber dem „alten“ Vermieter. Das Gesetz besti…
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RECHTaktuell / Bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen den ehemaligen Zwangsverwalter? Werden an den Zwangsverwalter nach Aufhebung der Zwangsverwaltung von Mietern des zwangsverwalteten Objekts noch Mieten gezahlt, ist als Leistungsempfänger die Masse anzusehen.…
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BGH: Tonträger-Sampling ist Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.Die KlÅ
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LAWgical / In zahlreichen Informationsveranstaltungen sensibilisieren unter anderem der saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Landesmedienanstalt Saar und das Landeskriminalamt des Saarlandes sowie die Europäische…
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§§ Jur-Blog.de §§ / Europaweite Vereinheitlichung und doch zugleich mehr (Rechts-)Sicherheit für die Beteiligten sind die ambitionierten Ziele der Reform der Zahlungsdienste. Dies wird mittelfristig auch die Bezahlung im Internet betreffen und damit zahlreiche Online-S…
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German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Hire and Fire oder Employment at Will erklärte das Oberstgericht von Indiana als das Recht der Arbeitsvertragsparteien, ihren Vertrag mit einem good reason, bad reason, or no reason at all beenden zu d&uum…
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Private Equity Beteiligungen: Veranstaltung
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