Erledigung im selbstständigen Beweisverfahren
Rechtslupe | 25. März 2011 — Eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO kommt im selbständigen Beweisverfahren nicht in Betracht. Das…
Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist – sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet – das selbständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden.
Die Verjährung eines Anspruchs wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB, § 167 ZPO durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens seit dem 26. Oktober 2004 gehemmt. Die Hemmung endet gemäß § 204 Abs. 2 BGB sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens. Eine förmliche Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein anderer Abschluss als die Sicherung eines bestimmten Beweises findet nicht statt. Ein selbständiges Beweisverfahren ist beendet, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist. Erfolgt die Beweiserhebung durch ein schriftliches Sachverständigengutachten, ist das selbständige Beweisverfahren mit dessen Übersendung an die Parteien beendet, wenn weder das Gericht nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitteilen. In den letztgenannten Fällen endet die Hemmung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Ob die Beendigung des Verfahrens durch derartige Schritte hinausgeschoben worden ist, lässt sich naturgemäß erst bei rückschauender Betrachtung beurteilen.
Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist – sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet – das selbständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden.
Welche Frist für eine Stellungnahme angemessen ist, hängt von den Umständen des Beweisverfahrens ab, insbesondere von dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad des schriftlichen Gutachtens und davon, ob die betroffene Partei sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen muss.
Dieser Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens steht nicht entgegen, dass das Amtsgericht mit Beschluss vom 26. Oktober 2005 die Beendigung feststellte und das Landgericht mit Beschluss vom 18. Januar 2006 die sofortige Beschwerde des Beklagten dagegen zurückwies. Die Erwägung, erst mit der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts könne von einer eindeutigen Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens ausgegangen werden, da es bis dahin im Bereich des Möglichen gewesen wäre, die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens anzuordnen, geht fehl. Das selbständige Beweisverfahren ist bei rückschauender…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. November 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
Rechtslupe | 25. März 2011 — Eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO kommt im selbständigen Beweisverfahren nicht in Betracht. Das…
Rechtslupe | 28. März 2011 — Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist regelmäßig in eine A…
Rechtslupe | 2. Mai 2011 — Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines selbständigen Beweisverfahrens ist die Entscheidung…
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer | 22. April 2012 — Der Anspruch des Auftragnehmers auf seinen Werklohnanspruch ist davon abhängig, dass das Werk durch den Auftraggeber abgenommen…
Rechtslupe | 2. November 2010 — Ist der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren darauf gerichtet, Mängel und den damit einhergehenden Mängelbeseitigung…
Rechtslupe | 5. Januar 2011 — Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit d…
Rechtslupe | 18. Oktober 2011 — Eine Rechtsbeschwerde ist unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht dem – in erster Instanz zurückgewiesenen – Antrag auf Durchfü…
RA J. Melchior, Wismar | 28. Oktober 2008 — Schriftsatz der Gegenseite in einem selbständigen Beweisverfahren: Es dürfte unstreitig bleiben, dass die Antragsgegnerin d…
RA J. Melchior, Wismar | 3. Juli 2007 — Auf meinen Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens teilt das Gericht der Gegenseite u.a. Folgendes mit: „S…
Rechtslupe | 7. Dezember 2011 — Der Zessionar einer Forderung, zu deren anspruchsbegründenden Tatsachen der Zedent vor der Abtretung ein selbständiges Beweisve…