Verhöhnung einer einstweiligen Verfügung

Ein sensibler Volksmusikmoderator hatte einen Ordnungsmittelantrag beantragt, weil ein Journalist eine einstweilige Verfügung “verhöhnt” haben soll. Hört, hört!

Selbst dem Landgericht Hamburg war das zu doof.

Doch am Landgericht Hamburg entwickelt sich im Bezug …

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Einstweilige Verfügung , Journalist , Landgericht Hamburg , Doof , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 26. April 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.

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