Verhinderungsfall und Ersatzmitglieder im Betriebsverfassungsrecht, insb. bei Elternzeit
am 01.05.2006 von http://www.arbeitsrechtblog.deAus aktuellem Anlass möchte ich das Thema Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern, Ersatzmitglider und Ladung von Ersatzmitgliedern beleuchten.Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) differenziert zwischen dauerhaftem Ausscheiden aus dem Betriebsrat und der zeitweiligen Verhinderung. Bei der zeitweiligen Verhinderung muss man weiter unterscheiden zwischen der Verhinderung aus tatsächlichen Gründen und der Verhinderung aus rechtlichen Gründen. Insbesondere die Frage, ob bei der Inanspruchnahme von Elternzeit ein Verhinderungsfall vorliegt, ist interessant.Eine …
Verhinderung des Verteidigers - Terminsverlegung auch im Bußgeldverfahren
Vier Strafverteidiger / Ein Betroffener muss im Bußgeldverfahren nicht zum Verhandlungstermin erscheinen, wenn sein Verteidiger wegen Verhinderung einen Terminsverlegungsantrag gestellt hat und die prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts eine Terminsverlegung ge…
Einführung zum Betriebsratsbeschluss
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / 1. Betriebsratssitzung Betriebsratsbeschlüsse können nur in Betriebsratssitzungen gefasst werden. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren, oder in einer Telefon- oder Videokonferenz ist nicht möglich. Ordnungsgemä…
Einführung zum Betriebsratsbeschluss
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / 1. Betriebsratssitzung Betriebsratsbeschlüsse können nur in Betriebsratssitzungen gefasst werden. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren, oder in einer Telefon- oder Videokonferenz ist nicht möglich. Ordnungsgemä…
Einführung zum Betriebsratsbeschluss
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / 1. Betriebsratssitzung Betriebsratsbeschlüsse können nur in Betriebsratssitzungen gefasst werden. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren, oder in einer Telefon- oder Videokonferenz ist nicht möglich. Ordnungsgemä…
Einführung zum Betriebsratsbeschluss
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / 1. Betriebsratssitzung Betriebsratsbeschlüsse können nur in Betriebsratssitzungen gefasst werden. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren, oder in einer Telefon- oder Videokonferenz ist nicht möglich. Ordnungsgemä…
AGG: Schulungen, Seminare und die Schulungspflicht
arbeitsrechtblog / Dem Bereich der Prävention von Benachteiligungen kommt im AGG ein sehr hoher Stellenwert zu. So spricht bereits § 1 AGG davon, dass durch die Vorschriften des AGG Benachteiligungen verhindert oder beseitigt werden sollen. Der vorbeugenden Verhinder…
