Verhaltenskodex für Bürger
am 01.06.2006 von J!Blawg - Das Jura Blog aus Münster
Viele Anwohner des Müngerdorfer Stadions in Köln fanden in den letzten Tagen dieses Flugblatt in Ihren Briefkästen. Auf den ersten Blick schien der Absender das Orgaisatiomskomitee FIFA WM 2006 der Stadt Köln zu sein.
Inhaltlich war dieses Schreiben allerdings der Hammer.
[…]
PKW:
Falls sich auf ihrem PKW Werbeaufschriften von Nicht-Sponsoren befinden, versuchen Sie während der Spieltage so unauffällig wie möglich zu parken, oder die Aufschriften mit einem neutralen Material abzudecken.
[…]
Auf der Webseite dieses Organisationskomitees hieß es weiter:
[…]Liebe Fussballfreundinnen und - freunde,
bitte helfen sie der Stadt Köln sowie unseren Partnern aus der Wirtschaft und sehen sie daher in der Zeit der Weltmeisterschaftsspiele davon ab, Markenzeichen von Nicht-Sponsoren öffentlich, vor allem aber innerhalb der kontrollierten Zone (Bannmeile), zu tragen. Dazu zählen Bild- sowie Wortmarken wie z.B. Logos, Signets, Markenzeichen und Schriftzüge.[…]
Viele Leute haben das geschluckt. Einige haben sich verägert an die Stadt Köln selbst gewandt. Die fand das gar nicht lustig und prüft nun strafrechtliche Konsequenzen:
[…]Die Urheber des Schreibens und die Betreiber der Internetseite wollen die Bevölkerung verunsichern und die Fußball-Weltmeisterschaft in ein negatives Licht stellen.[…]
(gefunden im ElbeBlawg)
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