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Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

am 20.02.2007 von http://log.handakte.de/

Das unerlaubte Herunterladen und Installieren einer Anonymisierungssoftware auf einem Bürorechner kann ohne Abmahnung zu einer sofortigen Kündigung führen. Das hat das BAG entschieden.
Dies gelte insbesondere dann, wenn sich aus einer Dienstanweisung das Verbot der Installation privater Software ergibt.
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des LAG Nürnberg vom 26. Oktober 2004 - 6 Sa 348/03 - teilweise aufgehoben, soweit es über die Kündigung vom 25.10.2002, den Weiterbeschäftigungsantrag und den Auflösungsantrag sowie über die Kosten entschieden …

Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen “ausschweifender” Internetnutzung möglich

BERLIN BLAWG / Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 581/04) kann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sogar ohne vorherige Abmahnung rechtmäßig sein, wenn ein Mitarbeiter einen dienstlich zur Verfügung gestellten …

BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit

Vertretbar Weblawg / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer d…

Rechtmäßige Kündigung nach Installation von Anonymisierungssoftware

medien-gerecht / Das Bundesarbeitsgericht hat Anfang des Jahres entschieden, dass der Einsatz von Anonymisierungssoftware (in diesem Fall JAP) ein Kündigungsgrund sein kann. Dies ist allerdings nur in Verbindung mit einer dienstlichen Anweisung möglich, die…

Heimliche Installation einer Anonymisierungssoftware

Handakte WebLAWg / Wenn Sie einem Mitarbeiter wegen einer Vertragspflichtverletzung verhaltensbedingt kündigen wollen, setzt das regelmäßig eine Abmahnung voraus. Durch die Installation einer Anonymisierungssoftware auf einem betrieblichen Rechner kann ein Arbeitneh…

Heimliche Installation einer Anonymisierungssoftware

LohnPraxis-Weblog / Wenn Sie einem Mitarbeiter wegen einer Vertragspflichtverletzung verhaltensbedingt kündigen wollen, setzt das regelmäßig eine Abmahnung voraus. Durch die Installation einer Anonymisierungssoftware auf einem betrieblichen Rechner kann e…

BAG: Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen privater Internetnutzung und heimlicher Installation einer Anonymisierungssoftware.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das so genannte Prognoseprinzip. Der Zweck der Kündigung ist nicht eine Sanktion für die Vertragspflichtverletzung, sondern dient der Vermeidung des Risikos weiterer Pflichtverletzungen. Die vergang…

BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit

Rechtblog / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn de…

Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

kielanwalt.de / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit…

Versetzung mit Hindernissen

Handakte WebLAWg / Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 22. Dezember 2005 - 3 Ca 72/05 - wird als unzulässig verworfen, soweit es die Verurteilung der Beklagten zur Erteilung eines Zeugnisses und zur Zahlung von Aufwend…

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Rainer Langenhan

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