Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
am 07.06.2007 von http://www.andreas-buschmann.net
Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt (2 AZR 200/06), es könne sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erlaubt sein.
Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen, selbst wenn der Arbeitgeber vorher keine Abmahnung ausgesprochen hat. Ob eine Kündigung möglich ist, soll vom Umfang der privaten Internet-Nutzung und der deshalb versäumten bezahlten Arbeitszeit abhängen, aber auch von der …
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Das Bundesarbe…
BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit
arbeitsrechtblog / In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung a…
Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist, einen Mitarbeiter zu kündigen ist, der während der Arbeitszeit übermäßig im Inter…
BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
JuracityBlog / Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtss…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?
JuracityBlog / Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln (blog.juracity berichtete), gibt es nach wie vor Betriebe, in denen keine ausdrückliche Regelung zur Inter…
Kündigung wegen Internet- und Computernutzung
Law-Blog / In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Frage auf, ob die Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Computers und des Internets einen Kündigungsgrund darstellen kann. Soweit die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrü…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?
JuracityBlog / Der Umstand, dass mittlerweile die meisten Arbeitsplätze mit einem Internetanschluss ausgestattet sind, führt zu der grundsätzlichen Frage: Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke nutzen?…
Arbeitsrecht: Surfen im Internet als Kündigungsgrund
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Surfen im Internet (auch während der Arbeitszeit) wird vielfach als Kavaliersdelikt oder sogar sozial adäquat angesehen. Diese Auffassung wurde bis vor etwa zwei Jahren durch die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte weitgehend unterstützt. Nach ihre…
Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer
Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss / Auch wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer zeitlich intensiven Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen P…
BAG: Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im…
Arbeitsrecht: Streitpunkt private Internetnutzung
LohnPraxis-Weblog / Viele Unternehmen verbieten es ihren Mitarbeitern von vornherein vertraglich, privat im Internet zu surfen. Doch auch wenn Sie einem Arbeitnehmer die private Nutzung nicht untersagt haben, können Sie ihn dafür unter Umständen ohne Abma…
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
kielanwalt.de / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit…
