Verhältnisse am Arbeitsplatz mit Kz verglichen – fristlose Kündigung!
Verhältnisse am mit verglichen – fristlose Kündigung!
Es kommt schon mal vor, dass mit
den Verhältnissen am Arbeitsplatz unzufrieden sind. Diesen Unmut kann man durchaus auch gegenüber dem äußern, sofern die sachlich und nachvollziehbar ist.
Wer aber seinen Arbeitsplatz mit den Verhältnissen im Konzentrationslager vergleicht, riskiert die fristlose Kündigung durch den
Arbeitgeber.
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 29.08.2006 – Az.: 6 Sa 72/06):
Ein Arbeitnehmer hat während eines Personalgespräches eine überreicht bekommen. Er weigerte sich die Abmahnung anzunehmen, worau hin im der Arbeitgeber “die
Abmahnung über den Tisch zugeworfen habe”, daraufhin äußerte der Arbeitnehmer „Ist das hier Konzentrationslager oder was?“ und damit
die betrieblichen Verhältnisse mit dem nationalsozialistischen System und den verbrecherischen Verhältnissen in einem
Konzentrationslager verglichen.
“Dies stellte nach Auffassung des Gerichts eine grobe, durch die nicht gedeckte Beleidigung des Arbeitgebers dar. Derartige Beleidigungen berechtigten
den Arbeitgeber regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer fristlosen K…
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