Vergütung: Zusatzurlaub für Schwerbehinderte müssen Sie bei Krankheit abgelten

Den vierwöchigen gesetzlichen Mindesturlaub Ihrer Mitarbeiter müssen Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch dann finanziell ausgleichen, wenn der Beschäftigte bis zum Ende des Übertragungszeitraums Ende März arbeitsunfähig krank ist. Der Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte besteht dabei ebenso wie der Anspruch auf Abgeltung des Mindesturlaubs weiter. Allerdings können die Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung vereinbare…

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Themen: Vergütung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. März 2010 auf http://www.lohn-praxis.net.

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