Vergütung: Tariflohn im Arbeitsvertrag nennen

Grundsätzlich müssen Leiharbeiter denselben Lohn bekommen wie fest angestellte Arbeitnehmer. Eine Ausnahme ist nur dann erlaubt, wenn im Vertrag des Leiharbeiters ein niedrigerer Tariflohn vereinbart ist. Denn im Bereich der Leiharbeit gilt ein Diskriminierungsverbot, das so genannte „Equal-Pay-Gebot“. Danach muss der Leiharbeitgeber seinen Beschäftigten, die er an Unternehmen verleiht, dieselbe Vergütung zahlen, die sie bei dem entleihenden Betrieb erhalten würden. Ist das nicht der Fall, muss der Leiharbeiter zunäc…

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Themen: Lohn


Erschienen 2. Oktober 2007 auf http://www.lohn-praxis.net.

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