Vergütung: Steuerklassenwechsel wird bei Elterngeld berücksichtigt

Beschäftigte dürfen vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erhalten. Dies ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht rechtsmissbräuchlich. Es hat in zwei Fällen zu Gunsten der Klägerinnen entschieden, die während der Schwangerschaft den Wechsel der Steuerklasse veranlasst hatten (BSG, …

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Themen: Bsg , Vergütung , Eltern , Augsburg

Erschienen 30. Juni 2009 auf http://www.lohn-praxis.net.

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