Vergütung: Direktversicherung in der Insolvenz
am 12.06.2007 von http://www.lohn-praxis.net
Wird Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, kann es vorkommen, dass einer Ihrer Mitarbeiter deshalb während des Insolvenzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Obwohl dieses für die Masse der Arbeitnehmer weiterbesteht. Wenn Sie mit dem Mitarbeiter eine Versorgungszusage über eine Direktversicherung vereinbart haben, kann es zum Streit kommen, wem die Rechte aus der Versicherung zustehen. So stellen manche Unternehmen die Leistung unter den Vorbehalt, dass die Versicherung erst dann unwiderruflich wird, wenn die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorliegen. Danach muss die Versorgungszusage fünf Jahre bestanden haben und Ihr Arbeitnehmer muss bei seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Nach der bisherigen Rechtsprechung gilt dieser Vorbehalt des Widerrufs allerdings nicht beim „insolvenzbedingten Ausscheiden“ …
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LohnPraxis-Weblog / Erlischt der bisherige Inhaber Ihres Betriebs und übernimmt ein neuer Arbeitgeber die gesamtrechtliche Nachfolge, können Ihre Mitarbeiter dem nicht widersprechen. Das Widerspruchsrecht nach § 613a Absatz 6 BGB greift nur bei einem Betriebs…
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Lebensversicherung in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
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