Vergütung: Dienstwagenbesteuerung trotz Bahnnutzung
am 26.06.2007 von http://www.lohn-praxis.netStellen Sie einem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, muss er diesen mit 0,03% des Listenpreises monatlich versteuern. Auch wenn er stattdessen mit der Bahn zur Arbeit kommt. Denn nach der gesetzlichen Regelung kommt es nicht darauf an, ob Ihr Mitarbeiter den Dienstwagen tatsächlich für seinen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt. Es reicht schon aus, dass er die Möglichkeit dazu hat. Ihr Mitarbeiter muss beweisen können, dass er den Wagen nicht für den Arbeitsweg benutzt. Zu diesem Zweck kann er ein Fahrtenbuch führen. Die Vorlage seiner Jahres-Bahnkarte reicht nicht aus. Die …
Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer
Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert mona…
Hessisches Finanzgericht entscheidet zur Dienstwagenbesteuerung
STEUERRECHT / Hessisches Finanzgericht Urteil vom 11.06.2007 - 11 K 1844/05 Arbeitnehmer können die Dienstwagenbesteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises nach einem Urteil des Hessischen Finanzger…
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbe…
BFH: Arbeitnehmer muß Anschein privater Dienstwagennutzung entkräften!
JuracityBlog / Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 - erneut zur steuerlichen Behandlung des geldwerten Vorteils der erlaubten privaten Nutzung eines Dienstwagens geäußert. Ist es einem Arbeitnehmer gestattet, e…
Firmenwagen: Keine 1%-Regelung bei Gesellschafter-Geschäftsführern
LohnPraxis-Weblog / Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht unter Anwendung der so genannten 1%-Methode zu besteuern. Dieses Urteil (Az.: I R 8/06) hat der Bundesfinanzhof jetzt ver…
BFH: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 04.04.2008 - VI R 85/04 BFH-Urteil vom 04.04.2008 - VI R 68/05 Presseerklärung Nr. 56 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, s…
Elektronisches Fahrtenbuch
BERLIN BLAWG / Fahrtenbücher im Sinne von § 8 Abs. 2 S. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen weiterhin in Buchform geführt werden, entschied der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) am 21. September 2004 - AZ: VI R 64/04 - im Anschluss an die Entscheidung des Finanz…
Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung
Blickpunkt Recht & Steuern / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Dieser Vorteil ist pauschal entweder nach der sog. 1 %- Regelung auf Grundlag…
