Vergütung: Dienstwagenbesteuerung trotz Bahnnutzung

Stellen Sie einem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, muss er diesen mit 0,03% des Listenpreises monatlich versteuern. Auch wenn er stattdessen mit der Bahn zur Arbeit kommt. Denn nach der gesetzlichen Regelung kommt es nicht darauf an, ob Ihr Mitarbeiter den Dienstwagen tatsächlich für seinen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt. Es reicht schon aus, dass er die Möglichkeit dazu hat. Ihr Mitarbeiter muss beweisen können, dass er den Wagen nicht für den Arbeitsweg benutzt. Zu diesem Zweck kann er ein Fahrtenbuch führen. Die Vorlage seiner Jahres-Bahnkarte reicht nicht aus. Die Arbeitnehmer, denen Sie einen Firmenwagen …

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Themen: Fahrzeug , Wagen , Dienstwagenbesteuerung

Erschienen 26. Juni 2007 auf http://www.lohn-praxis.net.

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