Vergütung: Brutto ist nicht gleich netto
am 04.03.2008 von http://www.lohn-praxis.netZahlen Sie einem Ihrer Mitarbeiter eine Nettoabfindung, bei der Sie sich als Arbeitgeber verpflichten wollen, die Steuerlast zu tragen, müssen Sie dies vertraglich ausdrücklich vereinbaren. Dazu reicht die bloße Formulierung „brutto = netto“ nicht aus. Denn normalerweise schulden Sie den Bruttobetrag und führen die Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter sind Sie der Gesamtschuldner. Im so genannten Innenverhältnis zwischen …
Vergütung: Entgeltfortzahlung eindeutig regeln
LohnPraxis-Weblog / Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter, dass er unter Fortzahlung seiner Bezüge unwiderruflich von der Arbeit freigestellt wird, entfällt damit nur seine Arbeitspflicht. Einen Anspruch auf Arbeitsvergütung über die gesetzlichen Gru…
Vergütung: Dienstwagenbesteuerung trotz Bahnnutzung
LohnPraxis-Weblog / Stellen Sie einem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, muss er diesen mit 0,03% des Listenpreises monatlich versteuern. Auch wenn er stattdessen mit der Bahn zur Arbeit…
Vorsicht bei mehreren Minijobs
LohnPraxis-Weblog / Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht wissen, dass einer Ihrer Beschäftigten mehrere Minijobs hat, können Sie sich einer nachträglichen Zahlung an die Sozialversicherung nicht entziehen. Das gilt…
Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
Blickpunkt Recht & Steuern / Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung? Diese Frage hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden: Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer…
Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?
Rechtblog / Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gil…
Heimliche Installation einer Anonymisierungssoftware
LohnPraxis-Weblog / Wenn Sie einem Mitarbeiter wegen einer Vertragspflichtverletzung verhaltensbedingt kündigen wollen, setzt das regelmäßig eine Abmahnung voraus. Durch die Installation einer Anonymisierungssoftware auf einem betrieblichen Rechner kann e…
