Vergütung: Beschäftigter muss geleistete Überstunden belegen

Als Arbeitgeber müssen Sie Überstunden nur dann vergüten, wenn Ihr Mitarbeiter diese im Einzelnen nachweisen kann. Weil ein Techniker mit einem Bruttogehalt von zuletzt 3.660 € seine Überstunden nicht belegen konnte, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Fall zu Gunsten des ehemaligen Arbeitgebers. Der Beschäftigte wollte insgesamt knapp 700 Überstunden mit seinem Arbeitszeitkonto ausweisen, in dem er übe…

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Themen: Vergütung , Pfalz
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 20. September 2011 auf http://www.lohn-praxis.net.

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