Vergütung: Arbeitgeber muss Fahrt zur Berufsschule nicht zahlen

Als Arbeitgeber müssen Sie für ihre Auszubildenden nicht die Fahrt zu einer auswärtigen Berufsschule übernehmen. Sie müssen die Lehrlinge lediglich freistellen und den Arbeitslohn für die Zeit des Schulbesuchs weiterzahlen. Dies hat das Landesarbeitsgericht …

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Themen: Pfalz , Vergütung Berufsschule

Erschienen 25. November 2008 auf http://www.lohn-praxis.net.

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