Vergütung: Anspruch auf Erstattung der Parkplatzkosten

Die Deutsche Lufthansa muss ihren Piloten weiterhin die Kosten für Parkplätze erstatten, die diese während ihres Dienstes in Anspruch nehmen. In einem konkreten Fall nutzte ein Pilot, der zwischen seinem Heimatort Hamburg und seinem Dienstort Frankfurt pendelte, regelmäßig die Parkplätze am Hamburger Flughafen. Die dadurch entstandenen Kosten wurden ihm stets vom Unternehmen erstattet. Als die Parkplatzkosten anstiegen, wollte die Lufthansa d…

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Erschienen 19. Juli 2007 auf http://www.lohn-praxis.net.

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