Vergleich bei Schulden

Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert (noch immer) sechs Jahre und wird öffentlich bekannt gemacht. Während des Insoverfahrens kann der Schuldner nicht über sein Vermögen verfügen und er hat zahlreiche Obliegenheiten zu beachten. Diese und andere Nachteile machen die Verbraucherinsolvenz bei Schuldnern nicht sonderlich begehrt.

Viele Schuldner versuchen daher einen Vergleich bei Schulden anzustreben.

Wann bestehen gute Aussichten, dass die Gläubiger einem Vergleich zustimmen?

In der Regel versuchen die Gläubiger abzuschätzen, wie hoch die Chancen stehen, den Forderungsbetrag insgesamt beitreiben zu können. Dabei sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

hat der Schuldner pfändbares Einkommen gibt es Sicherheiten oder verwertbares Vermögen wie lange wird schon (erfolglos) versucht, die Forderung beizutreiben wie alt ist der Schuldner, bzw. wie lange nimmt er noch am Erwerbsleben teil bestehen Chancen, dass der Schuldner in Zukunft ein höheres Einkommen erzielen wird wie viele Gläubiger gibt es insgesamt

Bevor ein Gläubiger einem Vergleich zustimmt, wird er eine Vergleichsrechnung aufmachen und überlegen, was er denn im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu erwarten hätte. Wenn der Schuldner über kein Vermögen verfügt, wird dies in der Regel nur das pfändbare Einkommen während der Laufzeit des Verfahrens, also für sechs Jahre sein.

Zunächst wird also das pfändbare Einkommen mit Hilfe der Pfändungstabelle aus dem Nettoeinkommen ermittelt und dann mit 72 (= 12 Monate x 6 Jahre) multipliziert.

Von dieser „Masse“ sind zunächst die Gerichtskosten und die Treuhänderkosten abzuziehen, der verbleibende Betrag wird an die Gläubiger nach Quote verteilt. In der Regel liegen die Quoten, die tatsächlich an die Gläubiger ausgeschüttet werden im einstelligen Prozentbereich.

Welchen Betrag Sie den Gläubigern insgesamt als Vergleichssumme anbieten sollten hängt weniger von der Höhe der Schulden, als von Ihrem Nettoeinkommen ab.

Drittmittelvergleiche

Die Gläubiger sind oftmals an einer Einmalzahlung interessiert. Bei einer Ratenzahlung mit geringen monatlichen Raten scheuen die meisten Gläubiger den buchhalterischen Aufwand, um jeden Monat 1,58 € zu verbuchen. Dazu muss jeden Monat geprüft werden, ob die Ratenzahlungsvereinbarung auch eingehalten wird. Die Ratenzahlung kann sich zudem über Jahre hin strecken, so dass die Gläubiger recht lange auf das Geld warten müssen.

Die Gläubiger sind daher bereit, Abschläge bei der Vergleichssumme in Kauf zu nehmen um schneller an ihr Geld zu kommen.

Um den Gläubigern Einmalzahlungen anbieten zu können, greifen viele Schuldner auf die Hilfe von Verwandten und Bekannten („Drittmittel“) zurück. Ob mit den Sponsoren Darlehensverträge geschlossen werden oder diese auf die Rückzahlung der Drittmittel verzichten, muss mit den jeweiligen Personen geklärt werden.

Eine …

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Themen: Schulden , Vergleich , Gläubigervergleich

Erschienen 8. März 2013 auf http://www.ent-schuldigung.de.

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