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Vergleich des Preisniveaus ganzer Warensortimente in der Werbung ist erlaubt

am 28.09.2006 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Nach der Auflösung des in Deutschland bis vor wenigen Jahren noch geltenden sog. Verbotsprinzips durch die Richtlinie 97/55/EG vom Oktober 1997 hat die vergleichende Werbung in Deutschland und Europa schnell an Praxisrelevanz gewonnen. Dazu tragen klarstellende Entscheidungen der europäischen Gemeinschaftsgerichte in erheblicher Weise bei. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung eröffnet dem Werbenden Möglichkeiten immer umfangreicherer Nutzung vergleichender Werbung – ohne dass sonst so hohe Risiko, bei einem eventuellen Prozess mit dem Konkurrenten auf der Verliererseite zu stehen.
Ein solches klärendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Große Kammer) ist am 19. September 2006 in einem Vorabentscheidungsverfahren zu einem Rechtsstreit zweier Supermarktketten vor einem belgischen Gericht ergangen (Rechtssache C-356/04 – Lidl Belgium GmbH & Co. KG / Etablissementen Franz Colroyt NV). Im Ausgangsverfahren vor der Rechtbank van Koophandel Brüssel ging es um zwei unterschiedliche Werbekampagnen der Firma Colroyt, gegen welche die Firma Lidl geklagt hatte. In beiden Kampagnen verglich die Firma Colroyt die Preise ihres Warensortiments bzw. von Teilen desselben mit den Preisen der entsprechenden Sortimente anderer Supermarktketten. Die Darstellung des Sachverhalts in seinen Einzelheiten kann hier dahinstehen, denn ob die vergleichende Werbung der Firma Colroyt letztlich den neu aufgestellten Grundsätzen des Luxemburger Gerichtshofes standhalten wird, bleibt der Entscheidung der belgischen (Instanz-)Gerichte vorbehalten.
Die vom Gerichtshofes herausgearbeiteten Leitlinien für sortimentvergleichende Werbung sind jedoch bemerkenswert und können – über den im Urteil unmittelbar entschiedenen Rahmen der Werbung einer Supermarktkette hinaus verallgemeinert – etwa wie folgt wiedergegeben werden:

Zulässig ist vergleichende Werbung, die sich auf von zwei Konkurrenten verkaufte Sortimente von Waren in ihrer Gesamtheit bezieht, soweit …

Vergleichende Werbung I

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Vergleichende Werbung von Krankenkassen

BERLIN BLAWG / Ein Sozialgericht in Rheinland-Pfalz hatte einer Krankenkasse untersagt, Geschäftspapier mit dem Hinweis, wonach sie als Testsieger einer Versicherungsstudie zur Kundenzufriedenheit “6 x Platz 1 von 8 Kategorien” erreicht hatte, im gesch…

Vergleichende Werbung will gelernt sein

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Vergleichende Werbung muss überprüfbar sein

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OLG Köln: Produktalternative - Zur Unzulässigkeit vergleichender Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des Marktführers, Rufanlehnung und Imagetransfer

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG ist vergleichende Werbung unzulässig, wenn sie die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. <br><br> 2. Die Verwendung von Unter…

EuGH: Markenbenutzung in vergleichender Werbung - Ein Markeninhaber kann einem Dritten die Benutzung eines mit der Marke identischen oder ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung nicht verbieten, wenn die Benutzung beim Publikum keine Ver

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Art. 5 Abs. 1 und 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 über…

EuGH: Die Verwendung einer geschützen Marke bei vergleichender Werbung kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt sein

Dr. Bücker Newsfeed / Wie der EuGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - Az. C-533/06 nunmehr entschieden hat, ist unter bestimmten Voraussetzungen vergleichende Werbung unter Verwendung bestimmter geschützter Bildmarken erlaubt. Die Entscheidung des Gerichts betrifft insbesond…

PeniMaster

Handakte WebLAWg / Im Rahmen vergleichender Werbung stellt diese eine Rechtverletzung dar, wenn besondere, über die bloße Nennung der fremden Marke hinausgehende Umstände hinzutreten, die den Vorwurf einer unlaute­ren Rufausnutzung rechtfertigen. Unzulässig kann…

BGH: Eigenpreisvergleich - Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter, weil der Werbende von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenübe

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 6 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG, §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG a.F. setzt voraus, dass die vergleichende Werbung unlauter ist, weil sie nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante,…

BGH: Umsatzzuwachs - Um die Nachprüfbarkeit vergleichender Werbung zu ermöglichen, muss der Werbende dem angesprochenen Verkehr mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren k

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung (BGH, Urteil vom 16.12.2004 - Az. I ZR 222/02, GRUR 2005, 438 = WRP 2005, 480 - Epson-…

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