Vergewaltigung: Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung
/ Strafverteidigung
Anders als ursprünglich gedacht, wurde im Prozess um den 42-jährigen Mann, der versucht haben soll, seine Nachbarin zu vergewaltigen,
noch kein gesprochen. Vor dem Landgericht soll nun noch ein Rechtsmediziner aussagen. Dieser hat die
Frage zu klären, wie stark die Verletzungen der Geschädigten wirklich waren und welche Verletzungen überhaupt von der Tat stammen.
Dabei kann der Mediziner auf zurückgreifen, die von
einer Nachbarin direkt nach der Tat gemacht wurden. Bereits klar ist, dass die Frau sich gegen ihren Angreifer gewehrt hat und sich
gerade dabei einen Knochenbruch im Fuß zuzog.
Die fordert die
in einer geschlossenen Anstalt, da
der Angeklagte schwer psychisch krank sei. Zwar könne er für die Tat nicht verantwortlich gemacht werden, dennoch sei er gefährlich.
Die hingegen sieht
dies anders. Sie will eine Unterbringung auf jeden Fall verhindern. ( Quelle: Ruhr Nachrichten online vom 09.08.2011 )
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