Vergessen?

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute bereits zum zweiten Mal in einem Revisionsverfahren gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir el Motassadeq. Der Marokkaner war für seine Helferdienste in der Hamburger Terrorzelle im August 2005 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Das gefiel weder der Bundesanwaltschaft, noch dem BGH, aber auch die Verteidigung war nicht damit einverstanden.

In der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober hatte der BGH angedeutet, das Urteil müsse möglicherweise aufgehoben werden. Das Gericht sei der Ansicht, Motassadeq habe zumindest von den geplanten Flugzeugentführungen vom 11. September 2001 gewusst. Dagegen hatte das Hamburger Gericht eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord abgelehnt.

Das Ping-Pong-Spiel zwischen Bundesgerichtshof und Landgericht Hamburg:

Im ersten Prozess war Motassadeq im Februar 2003 wegen Mitgliedschaft in der Terrorzelle und wegen Beihilfe zum Mord zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben, weil US-Behörden Aussagen von inhaftierten Terrorverdächtigen nicht frei gegeben hatten. Im zweiten Prozess standen diese Aussagen zur Verfügung. Sie führten dazu, dass Motassadeq nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde und sieben Jahre Haft erhielt.

Jetzt geht es in die dritte Runde …

Motassadeq selbst ist seit Februar auf freiem Fuß, er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Einen Haftbefehl gibt es offenbar, der aber nicht vollstreckt wird. So kann der Angeklagte das Hin und Her wenigstens von außen betrachten.

Bemerkenswert finde ich, daß von dem Verfahren die breite Öffentlichkeit und auch Kleinbloggersdorf nur am Rande Kenntnis nehmen …

Quelle der Zitate: ZDF heute

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Themen: Prozesse , Mitgliedschaft
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 16. November 2006 auf http://www.vier-strafverteidiger.de.

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