Vergabe von Führungspositionen an Beamte auf Zeit verfassungswidrig

Wird einem Beamten auf Lebenszeit ein Führungsamt übertragen, so darf dieses nicht für eine Dauer von zehn Jahren lediglich auf Zeit übertragen werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist verfassungswidrig.

Das entschied das BVerwG in Leipzig heute mit Beschluss in drei Fällen. (…)

Quelle: LexisNexis vom 27.09.2007

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Themen: Rechtsprechung , Leipzig , Lexisnexis , Bverwg

Erschienen 28. September 2007 auf http://log.handakte.de/.

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