Verfremdende Nutzung bekannter Marken
am 03.10.2006 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Nicht selten werden bekannte Marken auf verfremdende, ironische Art und Weise genutzt, um z.B. auf ein besonderes Ereignis – wie das Absolvieren des Abiturs – hinzuweisen. Ein solcher Fall lag dem Oberlandesgericht Hamburg zugrunde. Ein Abiturjahrgang hatte hier das AOL-Kennzeichen auf T-Shirts gedruckt und mit dem Slogan versehen: „Bin ich da schon durch…oder was? Das war ja einfach!“ Mit Beschluß vom 15.01.2006 hat das Gericht entschieden, daß „die Verwendung bekannter Marken auf so genannten Abi-T-Shirts in humorvoller-ironischer Weise je nach Art der konkreten Verwendung von der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG gedeckt sein (kann).“
Das Gericht hat Unterlassungsansprüche aus dem Markengesetz verneint, da die Benutzung des geschützten Zeichens nicht herkunftshinweisend erfolgt sei. Die Verwendung des Zeichens sei vielmehr in ironischer Art und Weise erfolgt, das geschützte Zeichen trete dabei in den Hintergrund. Ein Verstoß gegen das Markenrecht müsse aber nicht immer nur bei herkunftshinweisender Nutzung vorliegen, es reiche auch aus, wenn eine unlautere Aufmerksamkeitsausbeutung des geschützten Zeichens vorliege. Aber auch dies verneint das OLG in der genannten Entscheidung, da sich die Verletzer auf die Kunstfreiheit aus Art 5 Abs.3 GG berufen können. Das geschützte Zeichen werde lediglich in humorvoll-satirischer Weise aufgegriffen und dabei weder in unlauterer Art und Weise herabgesetzt bzw. verunglimpft. Schließlich …
Satire ./. Markenrecht am Beispiel von AOL und TRABI
BERLIN BLAWG / Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte im Januar gleich über zwei Fälle, bei denen sich Grundrecht der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und die aus Art. 14 GG grundrechtlich geschützten Markenrechte gegen…
LG Braunschweig: Weitgehend passende Keywords - Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword im Rahmen einer Google-Adword-Kampagne stellt grundsätzlich eine Markenrechtverletzung dar, wobei die Nutzung des geschützten Zeichens i.S.v.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword beim Schalten einer Anzeige im Rahmen einer Google-Adword-Kampagne grundsätzlich eine Markenrechtverletzung darstellen (vgl. dazu: LG Braunschweig, Urteil vom 07.03.2007 Az. 9 O 2382/06…
LG Braunschweig: Markenrechtsverletzung durch AdWords-Anzeigen - Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer AdWords-Kampagne kann Zeichenrechte verletzen, wenn eine markenmäßige Benutzung durch Ausnutzung der markenspezifische
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer AdWords-Kampagne kann grundsätzlich Zeichenrechte verletzen - ebenso wie die Verwendung als Metatag (vgl. LG Braunschweig MMR 2007,121; Az. 9 O 2827/07 - Heinz von Heiden; zuletzt…
LG München I: Lounge Poster I - Führt die Verwendung beschreibender Begriffe und der Option weitgehend passende Keywords bei Eingabe eines geschützen Zeichens als Suchbegriff zur Anzeige von AdWords-Anzeigen eines Konkurrenten des Zeichensrec
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Soweit aufgrund der Verwendung von beschreibenden Begriffen als Keywords (hier: Poster und Lounge) im Rahmen einer AdWords-Anzeige, Nutzung der Option weitgehend passende Keywords und Eingabe eines, mit diesen Begriffen identischen bzw. aus dies…
OLG München: Lounge Poster II - Führt die Verwendung beschreibender Begriffe im Rahmen von AdWords-Anzeigen bei Eingabe eines geschützen Zeichens als Suchwort zur Schaltung von Anzeigen eines Konkurrenten des Zeichenrechtsinhabers liegt hierin
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Führt die Verwendung von beschreibenden Begriffen (hier: Lounge und Poster) im Rahmen von AdWords-Anzeigen, bei Eingabe eines geschützen Zeichens als Suchwort zur Schaltung von Anzeigen eines Konkurrenten des Zeichenrechtsinhabers liegt hierin…
Marken auf T-Shirts – keine Verletzung durch Aufdruck Ich ben ne Kölsche Jung
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Landgericht Köln (Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07) hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Aufdruck "Ich ben ne Kölsche Jung" auf einem T-Shirt eine Verletzung der Marke "Kölsche Jung" darstellt. De…
