Verfolgung Unschuldiger?

"Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren ... berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen ... strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt", macht sich bekanntlich gem. § 344 StGB strafbar. Gilt das auch für Polizeibeamtinnen und Staatsanwälte, die ein von Anfang an ersichtlich unbegründetes Ermittlungsverfahren munter weiter betreiben?

Beschuldigter (Linksabbieger) und entgegenkommender Rechtsabbieger (späterer Anzeigeerstatter) kommen sich in Kreuzungsmitte wohl etwas nahe, weshalb der Rechtsabbieger mit dem rechten Hinterrad leicht an den Bordstein gerät, was eine kleine Kratzspur auf der Alufelge hinterlässt. Beschuldigter fährt weiter.

Es bedarf wirklich nur sehr kurzer Überlegung, dass eine ggf. gegebene Vorfahrtsverletzung seitens des Linksabbiegers kein Unfall im Sinne des § 142 StGB ist und der Linksabbieger den leichten Kontakt der hinteren rechten (!) Felge des Rechtsabbiegers mit dem Kantstein gar nicht bemerkt haben kann, es also in jedem Fall an einem vorsätzlichen Verhalten fehlt.

Dass die Polizeibeamten vor Ort von Kratzspuren an dem Kantstein und an der Felge etc. eine Fotoserie fertigen, mag ja gerade noch angehen. Dass dann POMin Schneidig ganz wichtig den Linksabbieger nebst Gattin als Zeugen vernimmt, erscheint schon fragwürdig, noch mehr, das sie dann den Geschäftsführer der GmbH, auf den der l…

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Themen: Stgb
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. September 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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