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VerfGH setzt die Anwendung des NichtRG für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig aus

am 27.03.2008 von Handakte WebLAWg

Mit Beschluss vom heutigen Tage setzte der Verfassungsgerichtshof § 2 Abs. 2 Nr. 8 des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes bis zur Entscheidung über die in der Hauptsache noch anhängigen Verfassungsbeschwerden außer Anwendung, soweit das Rauchverbot Ein-Raum-Gaststätten erfasst, in denen neben dem Inhaber keine weiteren Personen im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind und in deren Eingangsbereich deutlich sichtbar darauf hingewiesen wird, dass das Rauchverbot nicht gilt.
Mit den im Februar 2008 eingegangenen Anträgen begehrten mehrere Inhaber von Ein-Raum-Gaststätten, das Rauchverbot im Wege des Erlasses einstweiliger Anordnungen vorläufig außer Anwendung zu setzen. Zur Begründung führten sie an, aufgrund der geringen Größe ihrer Gasträume sei die Einrichtung eines separaten Raucherraumes ausgeschlossen. Wegen der daher fehlenden Möglichkeit, in ihren Gasträumen das Rauchen zu gestatten, seien ihre rauchenden Stammgäste, die 75 bis 95% ihrer Gäste ausgemacht hätten, seit dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes weitgehend ausgeblieben. Aufgrund des hiermit verbundenen Umsatzrückgangs von 20 bis 50%, vereinzelt bis 70%, seien sie in naher Zu-kunft nicht mehr in der Lage, die monatlichen Betriebsausgaben zu bedienen. Die …

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