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VerfGH Bayern: Auflösung BayrOLG verfassungsgemäß

am 29.09.2005 von http://log.handakte.de/

Nach einer Entscheidung des Bayerischen VerfGH ist die durch § 1 BayObLGAuflG angeordnete Auflösung des BayOblG mit der Bayerischen Landesverfassung vereinbar.
Der Bayerische VerfGH hat nun entschieden, dass das BayObLGAuflG mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Der VerfGH habe nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder beste Lösung gewählt habe. Gegenstand einer Normenkontrolle sei nur das angegriffene Gesetz selbst, nicht aber die Überprüfung von Vorgängen im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens, wie etwa die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Das allein maßgebliche Gesetzgebungsverfahren beim BayObLGAuflG leide nicht unter verfassungsrechtlichen Mängeln. Die Betroffenen seien im Rahmen dieses Verfahrens angehört worden. Das Gesetz sei im üblichen parlamentarischen Verfahren beraten und beschlossen worden. Dabei seien die Probleme, …

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