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VerfB: Aufenthalterlaubnis erfolgreich

am 25.11.2005 von Handakte WebLAWg

Die Verfassungsbeschwerde eines türkischen, bei seinem Vater in Deutschland lebenden Kindes gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis war erfolgreich. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass es mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Gleichbehandlungsgebot) nicht vereinbar ist, die erleichterte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind allein an den Aufenthaltstitel der Mutter, nicht hingegen auch des Vaters zu knüpfen. Die entsprechenden Regelungen des Ausländergesetzes und die nunmehr geltende Nachfolgeregelung im Aufenthaltsgesetz sind daher nicht verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber ist gehalten, den Gleichheitsverstoß bis zum 31. Dezember …

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