Verfassungswidriges Gesetz soll verfassungskonform werden

Wir erinnern uns: Mit BWIS I hat der Gesetzgeber ein m.E. offensichtlich verfassungswidriges Gesetz gegen Hooliganismus (vgl. BWIS in der aktuell geltenden Fassung) in Kraft gesetzt und mit einer zeitlichen Befristung zum Ausdruck bringen wollen, dass ihm die Verfassung doch nicht ganz egal ist (vgl. meine früheren Beiträge hier und hier).

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Erschienen 8. Januar 2008 auf http://strafprozess.ch.

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