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Verfassungswidrige Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben?

am 17.01.2008 von http://www.meisen.info

Das Finanzgericht Hamburg hält die Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei Beteiligung von Kapitalgesellschaften nach § 8 b Abs. 3 und 5 KStG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für verfassungswidrig und hat diese Rechtsfrage deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Die Klägerin, eine in Hamburg ansässige GmbH, betreibt den Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen, Finanzanlagen und Immobilien. Das geltende Körperschaftsteuergesetz sieht in einer ab 2004 geltenden Neuregelung vor, dass bei Körperschaften, die an einer Tochtergesellschaft beteiligt sind, Dividendenbezüge und Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an der Tochtergesellschaft grundsätzlich steuerfrei bleiben, allerdings mit der Einschränkung, dass 5 % der steuerfreien Dividendenbezüge und Veräußerungsgewinne fiktiv als Betriebsausgaben gelten, die nicht abgezogen werden dürfen und dadurch das Einkommen der Körperschaft erhöhen. Wirtschaftlich werden damit im Ergebnis nur 95 % der Beteiligungserträge von der Steuer freigestellt. Hat die Körperschaft im Zusammenhang mit den Beteiligungen gar keine oder geringere Aufwendungen als diese fiktiven 5 %, erhöht sich ihr Einkommen gleichwohl um den pauschalen Betrag von 5 %.
In dem beim Finanzgericht Hamburg anhängigen Verfahren führt diese Pauschalierung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben in Höhe von 5 % zu einer Erhöhung der Einkünfte um mehr als 600.000 €, obwohl die Klägerin im streitigen Veranlagungszeitraum tatsächlich …

Körperschaftsteuerfreie Gewinne aus Bezugsrechtveräußerung

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Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen

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OLG Hamburg zu Impressumspflichten!

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