Verfassungsvereinbares Monopol: Bern gilt

Urteil: Alte Werke erneut geschützt CK - Washington.   Das Berner Übereinkommen in der vom Kongress verabschiedeten Fassung gilt verfassungsvereinbar auch in seiner Erstreckung von Urheberrechtschutz für in den USA bereits Gemeingut gewordene Werke, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, am 18. Januar 2012 im Fall Golan v. Holder. Den Fall ins Public Domain darf der Kongress nach der Bundesverfassung wie in §514 Uruguay Trade Agreements Act erfolgt revidieren. Das neue Monopol verstößt weder gegen die Urheberrechtsklausel noch den Meinungsfreiheitszusatz der Constitution, wie sich nach Auffassung des Gerichts leicht aus seit Beginn der Republik geltenden Präzedenzfällen und Geschichte des amerikanischen Urheberrechts ergibt. Konkret be…

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Themen: Public Domain , Bern , Monopol , Constitution , Uruguay , Kongress , /usa-law-2012/jan

Erschienen 22. Januar 2012 auf http://anwalt.us.

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