Verfassungsschutz: Telefon-Verbindungsdaten zwölf Monate speichern

Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hat sich dafür ausgesprochen, Telefon-Verbindungsdaten künftig zwölf Monate lang zu speichern. Zurzeit sind etwa drei Monate zulässig. "Wenn wir terroristische Netzwerke aufklären wollen, brauchen wir Informationen, wann ein Verdächtiger mit welchen Personen in Kontakt getreten ist", sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz der Bild am Sonntag. "Wir können bereits auf Telefonverbindungsdaten zurückgreifen, die bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert sind. Für die Arbeit des Verfassungsschutzes wäre es wichtig, die Speic…

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Themen: Berlin , Verfassungsschutz

Erschienen 5. Juni 2005 auf http://www.jurabilis.de.

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