Verfassungsschutz darf Scientology weiter überwachen

Schlappe für die Scientology-Sekte vor Gericht: Der Verfassungsschutz darf die umstrittenen Organisation weiter beobachten. Das urteilte das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster.

Damit unterlag Scientology auch in zweiter Instanz mit dem Versuch, die seit 1997 andauernde, nachrichtendienstliche Überwachung verbieten zu lassen.

Das Gericht befand, es lägen “tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vor, dass Scientology nach wie vor Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Die Revision ließ das Gericht nicht zu. Scientology will jedoch nach Angaben eines Anwalts der Organisation gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. (…)

Quelle: rp-online vom 12.02.2008

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Themen: Rechtsprechung , Verfassungsschutz , Ovg , Scientology

Erschienen 12. Februar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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