Verfassungsrichter urteilen über Hartz-IV-Sätze

Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute (Dienstag) über die Höhe der Hartz-IV-Zahlungen für Kinder.

Die Richter werden aller Voraussicht nach auch Kriterien aufstellen, was das vom Staat zu sichernde Existenzminimum umfasst. Dabei kommen auch die Hartz-IV-Sätze für Alleinstehende und Partner auf den Prüfstand. Konkrete Beträge wird das Gericht wohl nicht festlegen.

Gegen die Höhe der Kindersätze haben drei Familien geklagt, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die obersten Richter werden voraussichtlich die Berechnungsmethode für die Höhe der Geldleistungen an Kinder monieren. Deren Bedarf wird bisher nicht konkret ermittelt, sondern als Pauschale vom Bedarf eines Haushaltsvorstandes abgeleitet. Er beträgt derzeit 359 Euro im Monat. Kinder erhalten davon - je nach Alter - 60 bis 80 Prozent. Davon wird das Kindergeld noch abgezogen.



Quelle: Reuters (9. Februar 2010)

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Themen: Germany , Bundesverfassungsgericht , Hartz IV , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Labour; Employment; Unemployment , Kriterien , Karlsruhe , Arbeitslosengeld II , Macro-economics

Erschienen 9. Februar 2010 bei http://www.reuters.com.

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