Hoffmann-Riem befürwortet Hinnahme des «Caroline-Urteils» durch die Bundesregierung
Jurabilis | 12. Oktober 2004 — Die Entscheidung der Bundesregierung, das Straßburger «Caroline-Urteil» zum Schutz der Privatsphäre von Prominenten zu akzeptieren…
Der Anfang April ausgeschiedene Verfassungsrichter glaubt nicht, dass der Staat die Meinungsfreiheit einschränkt.
Besorgt ist er eher, dass Journalisten zur Selbstzensur aus ökonomischer Rücksicht greifen. (…)
WOLFGANG HOFFMANN-RIEM, 68, war in den vergangenen Jahren einer der wichtigsten Verfassungsrichter, gab aber kaum Interviews. Am Ersten Senat war er zuständig für Medienrecht, Meinungsfreiheit und Datenschutz. Anfang April hat er nach achtjähriger Amtszeit seinen Sitz altersbedingt geräumt. Vorgeschlagen wurde der liberale Wissenschaftler einst von der SPD. Zuvor arbeitete der Jurist seit 1974 als Professor in Hamburg, wo er den reformorientierten Studiengang Rechtswissenschaft II mitprägte. Von 1995 an sammelte der parteilose Wissenschaftler zwei Jahre lang politische Erfahrungen - auch mit der Presse - als Justizsenator von Hamburg. Nominiert hatte ihn die Stattpartei, eine Protestpartei, von der er sich aber völlige Handlungsfreiheit ausbedungen hatte. Seit 1999 war Hoffmann-Riem dann Bundesverfassungsrichter.
Quelle: TAZ vom 14.04.2008
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