Verfassungsrichter kassieren Vorratsdatenspeicherung
Reuters | 2. März 2010 — Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt. Mit den ohne Verdacht…
Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Die anlasslose Speicherung der Telefon- und Internetdaten verletze das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Dienstag in Karlsruhe. Je nach Nutzung von Handy oder Internet könne mit den Daten von praktisch jedem Bürger ein Bewegungs- und Persönlichkeitsprofil erstellt werden. Die Regelungen seien daher nichtig. Die bisher gespeicherten Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. (Az.: 1 BvR 256/08 u.a.)
Die Vorschriften hatten Telekommunikationsanbieter seit 2008 verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr speichern und Polizei sowie Geheimdiensten zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte eine Rekordzahl von 35.000 Bürgern geklagt, unter ihnen die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der frühere Innenminister Gerhart Baum von der FDP. In einer Eilentscheidung hatten die Richter 2008 zwar die Weiterleitung der Daten an Behörden nur unter bestimmten Vorraussetzungen bei Verdacht auf schwere Straftaten erlaubt, die Vorratsdatenspeicherung aber nicht komplett gekippt.
Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe von Sicherheitsgesetzen kassiert oder stark beschnitten, darunter den großen Lauschangriff, das Luftsicherheitsgesetz und die Online-Durchsuchung.
GERICHT: SPEICHERPFLICHT NICHT PER SE VERFASSUNGSWIDRIG
Eine Speicherpflicht sei zwar nicht von vorneherein verfassungswidrig, erklärte Papier. Die Regelungen seien jedoch nicht verhältnismäßig, da sie weder die Datensicherheit ausreichend gewährleisteten noch die Verwendung der Daten genügend begrenzten. Die Vorratsdatenspeicherung könne ein diffus bedrohliches Gefühl der Beobachtung erzeugen und die Bürger dadurch erheblich verunsichern. Außerdem gingen die Regelungen weit über das in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie geforderte Maß hinaus. Eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei nicht nötig, da die die EU-Richtlinie ohne Verstoß gegen deutsches Recht umgesetzt werden könne.
Auch für die Verwendung der Telekommunikationsdaten stellten die Richter hohe Hürden auf. Zur Strafverfolgung dürften die Daten nur bei Verdacht einer schwerwiegenden Straftat abgerufen werden, urteilten sie. Den Katalog der infrage kommenden Straftaten müsse der Gesetzgeber festlegen. Zur Gefahrenabwehr und damit präventiv dürften die Daten nur abgerufen werden, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Land bestehe. Auch die Geheimdienste dürften nur unter diesen Voraussetzungen die Daten nutzen, urteilten die Richter. Sie schränkten damit den Zugriff der Dienste erheblich ein. Die Daten bestimmter Behörden, sozialer Einrichtungen und Kirchen dürfen dem Urteil zufolge gar nicht übermittelt werden.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sprach von einer schallenden Ohrfeige für die Verdachtspolitik. "Das Gericht stutzt der Datenkrake die Tentakeln", sagte sie. Verbraucherschutz-Verbandschef Gerd Billen sagte, der Staat müsse in der Informationsgesellschaft Vorbild sein. "Das Wildwestverhalten von Teilen der Wirtschaft darf er nicht dulden", sagte er in Anspielung auf die Datensammlung und -verwendung großer Internetkonzerne.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte, dass die Richter die Vorratsdatenspeicherung für die Zukunft nicht ausgeschlossen hätten. "Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert", warnte GDP-Chef Konrad Freiberg.
Erschienen 2. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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