Das griechische EU-Referendum als Gegenstand mündlicher Prüfungen
Juraexamen.info | 3. November 2011 — Die Griechen stimmen über die europäischen Euro-Beschlüsse zum EU-Rettungsschirm mittels eines “Referendums” ab (siehe dazu e…
Wie der Spiegel berichtet, hat sich Verfassungsrichter Peter Michael Huber zur Euro-Schuldenkrise geäußert.
Verfassungsrichter Huber warnt nun in der “SZ” vor einer mangelnden Legitimation dieser Wirtschaftsregierung. Durch das Urteil zum Vertrag von Lissabon von 2009 seien die Grundsätze des Grundgesetzes durch dessen “Ewigkeitsgarantie” geschützt und damit “europafest”. Das gelte auch für zentrale wirtschaftspolitische Zuständigkeiten wie die Sozialversicherungssysteme und die Besteuerung. Wollte man dies auf EU-Ebene harmonisieren, müsste zuvor das Grundgesetz geöffnet werden – und zwar durch eine Abstimmung des gesamten Volkes.
Die Äußerungen konkretisieren das Urteil des Gerichts von Anfang September. Damals hatten die Verfassungsrichter drei Klagen gegen die Hilfskredite für hochverschuldete Euro-Länder abgewiesen. Dabei mahnte das Gericht zugleich aber mehr Mitspracherecht für den Bundestag an. Künftig sollen die Abgeordneten bei Rettungsaktionen mehr Möglichkeiten für Kontrolle und Widerspruch haben .
Die Äußerungen von Verfassungsrichter Huber lassen sich aufgrund der national- und europarechtlichen Dimension bestens in der mündlichen Prüfung anbringen, um bekanntes Grundlagenwissen abzuprüfen. Aus diesem Grund sollte sich der Prüfling – sofern bald eine mündliche Prüfung ansteht – kritisch mit den im Folgenden genannten Problempunkten auseinandersetzen.
Eine Frage der Kompetenzen
Der Richter am Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle wohl darauf ein, dass die weitreichenden Harmoniserungsbestrebungen der Europäischen Union in Bezug auf zentrale wirtschaftspolitische Fragen einer zusätzlichen nationalen demokratischen Legitimation bedürfen. M.E. sollte man sich an dieser Stelle in dogmatischer Hinsicht allerdings nicht die Frage stellen, ob es hierzu eines Volksentscheides Bedarf. Die Frage und dessen Lösung ist eher in einer Auslegung der auf die EU übertragenen Kompetenzen nach den Verträgen des EUV und des AEUV zu suchen. Mithin geht es darum, ob zu weitgehende EU-Finanz- und Wirtschaftspolitik einer ultra-vires-Kontrolle durch den EuGH standhalten würde bzw. ob eine Übertragung solcher Kompetenzen noch von der nationalen Ermächtigung in Art. 23 GG gedeckt ist, wobei letzteres vom BVerfG zu entscheiden wäre. Für den Moment jedenfalls wurden diese Grenzen …
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. September 2011 auf http://www.juraexamen.info.
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sueddeutsche.de | 18. September 2011 — Wie lässt sich Europa retten? Mit der Gründung einer Wirtschaftsregierung? Viele Politiker begeistern sich für diese Idee, do…
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Reuters | 8. September 2009 — Berlin (Reuters) - Der Bundestag will heute (Dienstag) den Weg für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch D…
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Jurabilis | 24. Mai 2008 — Auf den ersten Blick scheint es kaum der Beachtung wert: Peter Gauweiler hat Beschwerde eingereicht - erneut. Dieses Mal gegen die…
Es ist ein Rüffel für Kanzlerin Merkel: Verfassungsrichter Peter Michael Huber fordert in der "Süddeutschen Zeitung" eine Volksabstimmung für die geplante europäische Wirtschaftsregierung. Nur wenn die Bürger das Projekt billigen, sei das Vorhaben grundgesetzkonform.