Verfassungsrechtliche Bewertung des Einsatzes von Körperscannern auf deutschen Flughäfen erschienen

In DÖV 2011, 225 ist heute ein interessanter Beitrag von Katalin Busche zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Einsatzes von Körperscannern auf deutschen Flughäfen erschienen.

Die Verfasserin differenziert nach unterschiedlichen technischen Varianten und macht (abgestuft nach der Eingriffsintensität des verwendeten Geräts) umfangreiche verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

So könne jedenfalls der Einsatz von Körperscanner, die jedes „schamhafte Detail" erfassen, im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie gem. Art. 1 Abs. 1 GG stehen. Angesichts neuerer Generationen von Körperscannern, welche lediglich Strichmännchen oder Silhouetten erzeugen, sei ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG aber keinesfalls zwingend.

Zudem könne in Ermangelung einschlägiger Untersuchungen zur Wirkung von Terahertzstrahlungen auf den menschlichen Organismus auch bei Verwendung dieser Scannervarianten ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gescannter Personen nicht ausgeschlossen werden.

Erhöhten Rechtfertigungsbedarf sieht die Verfasserin zudem hinsichtlich des mit dem Scannereinsatz einhergehenden Eingriffs in den Innenbereich freier Persönlichkeitsentfaltung: „Das bewusst gesetzte optische Hindernis der Kleidung wird überwunden und so auf den Bereich der Körperoberfläche vorgedrungen, was von vielen Menschen als höchst intimer Eingriff empfunden wird" (Busche, DÖV 2011, 225, 230).

Der Beitrag schließt mit der Feststellung, dass der Einsatz von Körperscannern auf deutschen Flughäfen angesichts des geringen Sicherheitszuwachses unverhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist.

Interessant sind in diesem Zusammenhang auch folgende Beiträge („Profiling statt Nacktscanner"): </…

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Erschienen 15. März 2011 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

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