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Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes auch aus Sicht der deutschen Flughäfen zweifelhaft

am 17.01.2005 von JuraBlogs Blog

Berlin (ots) – Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßt, dass das am 15. Januar 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen wird. Die deutschen Flughäfen unterstützen grundsätzlich alle notwendigen Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Angriffe auf den Luftverkehr, halten jedoch verschiedene Regelungen des Gesetzes für verfassungsrechtlich unzulässig.

Dieses gilt aus ihrer Sicht für Regelungen, mit denen Verantwortlichkeiten für die Sicherheit im Luftverkehr auf die Flughäfen verlagert werden und diese insoweit auch die Kosten der Terrorismusbekämpfung zu tragen haben. Die Position der ADV, dass Sicherheitsaufgaben, die dem Gewaltmonopol des Staates unterliegen, nicht auf Flughäfen und Airlines als Privatrechtssubjekte übertragen werden dürfen, wird durch ein verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt. Danach handelt es sich bei der Durchsuchung von Personal, das in ausgewiesenen Sicherheitsbereichen tätig wird, um eine hoheitliche Aufgabe, zu der nicht – wie im Luftsicherheitsgesetz vorgesehen – die Flughäfen verpflichtet werden können. Auch die Entscheidung des Gesetzgebers, der Luftverkehrsbranche die Schulungspflicht für Sicherheitspersonal aufzubürden, ist unzulässig und in der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Luftsicherheitsverordnung den Behörden und nicht den Flughäfen zugewiesen.

Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: “Es ist unverzichtbar, dass sämtliche verfassungsrechtlichen Probleme des Gesetzes ausgeräumt werden. …

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Matthias Klappenbach

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