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Verfassungskonformität von Gesetzen künftig besser kontrollierbar

am 14.04.2008 von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy

In ihrer Antrittsrede vor dem Bundestag sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel:
Die Menschen in Europa erwarten von uns natürlich, dass sie auf die bestehenden Herausforderungen eine Antwort bekommen; das sind Terrorismus, Massenvernichtungswaffen, Bürgerkriege und internationale Kriminalität. Deshalb kann ich mit Blick auf unser politisches Programm sagen, dass die große Koalition an dieser Stelle mehr Gemeinsamkeiten gefunden hat als jede andere denkbare politische Konstellation.
Die Gemeinsamkeit von CDU, CSU und SPD in der Innenpolitik liegt in der blinden Überzeugung, dass mehr Staatsmacht immer mehr Sicherheit bedeute und die Befugnisse des Staates ständig ausgeweitet werden müssten. Die größtmögliche innenpolitische Gemeinsamkeit dieser Koalition bedeutet deswegen gleichzeitig den größtmöglichen Schaden für unsere Freiheits- und Bürgerrechte. Dementsprechend rar ist es, dass auf diesem Gebiet eine gute Nachricht vermeldet werden kann.
Der „Gesetzentwurf über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ vom 11.3.2008 ist eine solche gute Nachricht. Dies mag daran liegen, dass es ausnahmsweise ein Gesetzentwurf der gewählten Abgeordneten des Bundestages und nicht der Bundesregierung ist. Zudem haben ihn – auch eine Seltenheit – nicht nur die Abgeordneten der „großen Koalition“ vorgelegt, sondern auch die Abgeordneten der Grünen.
Die große Verbesserung durch diesen Gesetzentwurf liegt darin, dass mit Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon ein Viertel der Mitglieder des Bundestages das Recht erhalten sollen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn sie ein Bundes- oder Landesgesetz für verfassungswidrig halten. Bisher hatte dieses Recht nur ein Drittel der Abgeordneten des Bundestags (§ 76 BVerfGG, sog. „abstrakte Normenkontrolle“). Durch die unheilige Allianz der beiden großen Fraktionen kann …

Abstrakte Normenkontrolle - ad absurdum?

mindermeinung.de / Das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle - vgl. Art. 93 I Nr. 2 GG - erscheint vor dem Hintergrund der im 16. Deutschen Bundestag herrschenden aktuellen Mehrheitsverhältnisse als rechtliches und vor allem politisches Instrument zu versagen. Mit…

Nette Diskussion…

staatsrecht.info / Bin gerade auf diese nette, aber doch sehr akademisch geprägte Diskussion gestossen… Dass die Opposition die Möglichkeit der abstrakten Normenkontrolle nicht nutzen kann, ist zwangsläufige Folge einer großen Koalition so. Tatsächlich hat…

Kommt die „Stiftung Datentest“? Möglichkeiten zur Verbesserung des Datenschutzes

Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy / Aus einer E-Mail: Sehr geehrter […], am Freitag hatten wir das Vergnügen, gemeinsam am „Wortwechsel“ im Deutschlandradio teilzunehmen. Dabei haben wir erfreulicherweise ein übereinstimmendes Interesse an einer Verbesseru…

Bundestag : Rechtsausschuss beschließt Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechts des geistigen Eigentums - Kostendeckelung für urheberrechtliche Erstabmahnungen nunmehr 100,00 EUR?

MEDIEN INTERNET und RECHT / Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums; BT-Drks. 16/5048 Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 09.04.2008 mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD den von der B…

Selbstauflösung des Bundestages und Föderalismusreform

staatsrecht.info / Irgendwie geht einem die Diskussion über die Auflösung des Bundestages ja schon auf die Nerven. Warum traut sich eigentlich kaum einer der Rechtswissenschaftler, die sich hier zu Worte nehmen, das eigentliche Dilemma zu benennen: Es geht doch gar…

In eigener Sache

Jurabilis / Die FDP fordert, das für die Klagebefugnis im abstrakten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erforderliche Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Bundestages auf ein Viertel zu reduzieren. Dazu hat sie einen Entwurf zur Ä…

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Patrick Breyer

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