Verfassungskonforme Leinenpflicht für Hunde
am 21.02.2006 von http://rafranke.blogspot.com
Ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro veranlasste einen Hundehalter, der seinen Hund in einer Grünanlage ohne Leine laufen ließ, das Kammergericht durch - wie der entscheidende Einzelrichter meinte, teils launige, teils unverständliche oder abwegige Ausführungen oder Vergleiche zu bemühen. Das Kammergericht nahm die Gelegenheit wahr, Stellung zu beziehen (2 Ss 300/05 – 5 Ws (B) 626/05 - 341 OWi 1561/05; Beschluss vom 04.01.2006):
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen einer – wie den Gründen zu entnehmen ist – fahrlässigen Zuwiderhandlung gegen §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 12 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (vom 9. Oktober 2004; GVBl. S. 424) nach § 17 Abs. 2 dieses Gesetzes zu einer Geldbuße von 20 € verurteilt. Die Urteilsformel lautet demgegenüber dahin, gegen die Betroffene werde „wegen eines Verstoßes gegen die Hundeverordnung“
eine Geldbuße von 20 € festgesetzt. Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde rügt die Betroffene die Verletzung materiellen Rechts; sie ist der Auffassung, die Leinenpflicht sei verfassungswidrig.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat dazu ausgeführt:
„Dem angesichts des im angefochtenen Urteil verhängten Bußgeldes in Höhe von nicht mehr als 100 € allein zur Fortbildung des sachlichen Rechts (§§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 OWiG) zulässigen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde kann kein Erfolg beschieden
sein.
Die vom Zulassungsantrag als klärungsbedürftig angesehene Frage, ob der Leinenzwang für Hunde in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BerlHundeG) verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, …
ich persönlich finde die leinenpflichr blöd. heute sind zwei welpe auf eine gruppe spaziergängern losgegangen und wollten schnüffeln es waren 3 kleine kinder dabei und hatten etwas angst die welpen waren aber ganz lieb. nirgens stand das die hunde an der leine zu führen seihen und dann hat man uns dafür beschuldigt dabei war es eine wiese wo alle hunde frei laufen dürfen seit über 30 jahren und bis jetzt hat sich keiner beschwert
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Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 1778/01. Siehe auch: Entscheidung vom 16.03.2004…
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Lichtenrader Notizen / Das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) wurde am 19.01.2006 im Hamburger Parlament beschlossen. Mit dem Gesetz werden neue Vorschriften für das Halten von Hunden in Hamburg im Allgemeinen sowie von gefährlich…
Katalog der Ordnungswidrigkeiten in Berlin
Lichtenrader Notizen / Im Amtsblatt für Berlin Nr. 2/2006 ist die Anlage zum Berliner Erlass über die Ermächtigung von Polizeidienstkräften zur Erteilung von Verwarnungen nach dem Stand vom 20.12.2005 (in Nur-Lese-Funktion) veröffentlicht worden. Wer seine Grundstü…
20 Hunde im Revier Dachsberg, Jagen 43, im Grunewald
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Auszug aus OWI-Katalog 2007 Berlin
Lichtenrader Notizen / Ermächtigung von Polizeidienstkräften in Berlin zur Erteilung von Verwarnungen (OWI-Katalog) – Amtsblatt für Berlin Nr. 15 vom 05.04.2004 Seiten 1001 ff:Nichtbeleuchten der Grundstücksnummern oder Hinweisschilder während der Dunkelheit: 10 Eur…
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