Verfassungsgericht verhandelt über Klagen gegen Gesundheitreform

Karlsruhe (Reuters) - Vertreter der privaten Krankenversicherungen haben Teile der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht als existenzbedrohend angegriffen.

Die Reform gefährdete auf Dauer das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung, sagte der Vorstandsvorsitzende der Victoria Krankenversicherung, Günter Dibbern, am Mittwoch in Karlsruhe. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hielt dem entgegen, die Regelungen seien mit dem Grundgesetz vereinbar und seien notwendig gewesen, um die gesetzliche Krankenversicherung zu stützen und echten Wettbewerb in den privaten Versicherungen zu schaffen.

Das Verfassungsgericht verhandelt über die Klagen von fünf privaten Versicherungsunternehmen und von drei privat Versicherten. Sie sehen durch die Gesundheitsreform ihre Grundrechte verletzt. So wenden sie sich dagegen, dass die privaten Versicherer ab 2009 einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten müssen, der mit gut 500 Euro pro Monat nicht teurer sein darf als der durchschnittlich teuerste Tarif bei einer gesetzlichen Kasse. Er muss mit den Leistungen der gesetzlichen Versicherung vergleichbar sein, und die Antragssteller dürfen nicht wegen Krankheiten oder ihres Alters abgelehnt oder mit Risikoaufschlägen bedacht werden. Weiterhin darf nur noch derjenige von einer gesetzlichen zur privaten Kasse wechseln, der drei Jahre hintereinander ein bestimmtes Einkommen vorweisen kann. Geklagt wird auch dagegen, dass privat Versicherte bei einem Wechsel unter Umständen ihre Altersrückstellungen mitnehmen dürfen.



Quelle: Reuters (10. Dezember 2008)

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Themen: Karlsruhe , Ulla Schmidt

Erschienen 10. Dezember 2008 bei http://www.reuters.com.

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