Verfassungsgericht billigt Vorschriften zum Genpflanzen-Anbau
Reuters | 24. November 2010 — Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat die strikten Vorschriften zum Anbau genveränderter Pflanzen gebilligt. …
Karlsruhe (Reuters) - Die Bundesregierung hat das Gesetz über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.
Das Gentechnikgesetz sei verfassungsgemäß, sagte der Staatsrechtler Gerhard Robbers als Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung. Es diene dem Interessenausgleich zwischen konventionell anbauenden Landwirten und solchen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauten und sichere so ein friedliches Miteinander.
Das Verfassungsgericht verhandelt über zentrale Vorschriften des Gentechnikgesetzes, wie die generelle Haftung für Landwirte beim Anbau genmanipulierter Pflanzen. Die Regierung von Sachsen-Anhalt sieht in den Regeln die Verletzung von Grundrechten und hat deshalb vor fünf Jahren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Gesetz schränke Forschung, Entwicklung und Nutzung der Grünen Gentechnologie unzulässig ein, sagte der Anwalt der Landesregierung, Marcel Kaufmann. Es verletze unter anderem die Berufsfreiheit der Landwirte, die genveränderte Organismen anbauten sowie die Forschungsfreiheit. (Az.: 1 BvF 2/05)
Das Gentechnikgesetz war 2004 von der rot-grünen Bundesregierung verschärft worden. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass Erzeuger genveränderter Pflanzen Schadenersatz zu leisten haben, wenn verändertes Genmaterial in der Ernte nicht veränderter Pflanzen gefunden wird und diese deshalb dadurch nicht oder nur eingeschränkt vertrieben werden darf. Außerdem müssen die Landwirte vor dem Anbau der veränderten Pflanzen in einem Register den Standort der entsprechenden Felder veröffentlichen.
Die Richter wollten sich in der Verhandlung auch über den grundsätzlichen Nutzen und die Risiken gentechnisch veränderter Organismen informieren, sagte Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde zu Beginn der Verhandlung.
Erschienen 23. Juni 2010 bei http://www.reuters.com.
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